Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge zwischen Haag-Medien und deren Auftraggebern, falls nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an:

2. Urheberschutz und Nutzungsrechte

2.1 Der an Haag-Medien erteilte Auftrag stellt ein Urheberwerkvertrag dar. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die gesetzlichen Regelungen des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.

2.2 Die Arbeiten (Entwürfe, Gestaltungen, Reinzeichnungen) von Haag-Medien sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.


2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Haag-Medien weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.

2.4 Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Haag-Medien.

2.5 Wiederholungsnutzungen (z. B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Produkt) sind grundsätzlich honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von Haag-Medien. Der Umfang der Nutzung ist  mitzuteilen.

2.6 Haag-Medien hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden (z.B. im Impressum der Website oder des Printprodukts).

3. Vergütung

3.1 Die Vergütung für die erbrachten Leistungen sowie die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Angebots von Haag-Medien. Der Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) dient als Basis zur Ermittlung des Angebots.


3.2 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.3 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.


3.4 Die Vergütungen sind mit Zustellung der Rechnung fällig. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, können Teilabrechnungen erstellt werden. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann Haag-Medien Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

3.5 Befindet sich der Auftraggeber mit der Bezahlung eines fälligen Betrages in Verzug, so ist Haag-Medien nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des fälligen Betrages zu erbringen.

4. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Sonderleistungen, wie beispielsweise umfangreichere Änderungen und Korrekturen von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc., werden nach Zeitaufwand entsprechend des Angebots (Grundlage Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD – neueste Fassung) gesondert berechnet.

4.2 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für die Bereitstellung von Fotos oder sonstigen Mediendienstleistungen (z.B. Fremdleistungen → Druck/Weiterverarbeitung), sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.3 Reisekosten und Spesen für Reisen im Zusammenhang mit dem Auftrag, die mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind auf Grundlage des Angebots vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters. 

5.2 An den Arbeiten von Haag-Medien werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.

5.3 Die Versendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

6. Korrektur, Produktionsmängel Belegmuster

6.1 Grundsätzlich erfolgt der Korrekturlauf digital über E-Mail. Auf besonderem Wunsch des Auftraggebers können alternative Möglichkeiten (Post, Fax, Kundengespräch) vereinbart werden.

6.2 Die finale Freigabe erfolgt durch den Auftraggeber. Haag-Medien kann nicht für nicht von ihm verschuldete Produktionsmängel zur Rechenschaft gezogen werden. Diese sind direkt bei der produzierenden Firma zu beanstanden.

6.3 Von den vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer 3 bis 5 einwandfreie Belege unentgeltlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

7. Haftung

7.1. Für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Ausarbeitungen übernimmt Haag-Medien keine Haftung. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Haag-Medien haftet nicht für die vom Kunden übersehenen Fehler.

7.2 Soweit Haag-Medien auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

7.3 Soweit Haag-Medien notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen.

7.4 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Haag-Medien, stellt er ihn von der Haftung frei.

7.5 Haag-Medien hat die Pflicht, den ihm erteilten Auftrag sorgfältig und gewissenhaft auszuführen. Die Haftung auf Schadensersatz ist auf vorsätzliche und grob fahrlässige Verstöße beschränkt. Die Haftung für eventuellen mittelbaren Schaden ist ausgeschlossen.

7.6 Es besteht kein Anspruch auf Haftung für entgangene Gewinne. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

7.7 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Farbliche Abweichungen in der Bildschirmdarstellung sind, soweit die vergleichbaren Geräte nicht kalibriert sind, nicht zu vermeiden. Auch unterschiedliche Ausgabegeräte können keine einheitliche Farberzeugung garantieren. Zur Sicherheit kann ein kostenpflichtiger Andruck oder zertifizierter Farbproof vom Hersteller des Druckerzeugnisses angefordert werden.

7.8 Alle Beanstandungen sind nach Empfang der Leistungen innerhalb von einer Woche Haag-Medien schriftlich anzuzeigen. Danach gilt das Werk als einwandfrei angenommen. Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter trotz Bereitschaft von Haag-Medien zu Mängelbehebung entstehen, trägt der Auftraggeber.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1 Hat der Kunde vor dem Auftrag keine konkreten Gestaltungsvorgaben angegeben, besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er gemäß dem Angebot oder der Vereinbarung die Mehrkosten zu tragen.

8.2 Die an Haag-Medien übertragenen Vorlagen (z. B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Haag-Medien von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

8.3 Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.4 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

9. Datensicherung / Datenverarbeitung

9.1 Die Verantwortung für die Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. Haag-Medien ist berechtigt, Kopien zwecks Archivierung anzufertigen und zu speichern. Dabei wird mit großer Sorgfalt und Sicherheit vorgegangen. Für unberechtigte Zugriffe auf diese Daten oder evtl. Verlust übernimmt Haag-Medien keine Haftung.

9.2 Im Rahmen der Abwicklung von Verträgen werden Daten des Kunden erhoben. Haag-Medien verpflichtet sich, insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes sowie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Ohne Einwilligung des Kunden wird Haag-Medien Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.

9.3 Ohne die Einwilligung des Kunden wird Haag-Medien Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

10. Rücktritt, Storno und Verzug

10.1 Storniert der Auftraggeber während der Gestaltungs- oder Ausführungsphase den Auftrag oder reduziert den Auftragsumfang, verpflichtet er sich zur Vergütung des bis dahin angefallenen Leistungs- und Kostenaufwandes. Die Verrechnung eines Nutzungsentgelts entfällt. Alle Rechte bleiben bei Haag-Medien.

10.2 Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung des Vertrages nicht ermöglichen, ist Haag-Medien berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen. Haag-Medien verpflichtet sich dem Kunden gegenüber, Kontakte zu geeigneten Auftragnehmer zu vermitteln.

10.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat Haag-Medien auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen Haag-Medien, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung mit der benötigten Anlaufzeit hinauszuschieben.

11. Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Mediendienstleistungsunternehmen Haag-Medien.

12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.3 Sollte eine Bestimmung in den AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

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Stand: August 2018


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